| Neue Insiderstrafnorm im Schnellverfahren - Geldwäscherei-Vorlage wird entschlackt und erweitert |
| 30.09.06 11:32 | |
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Der Bundesrat will die Verschärfung der Insiderstrafnorm noch dieses Jahr dem Parlament zuleiten und hat sie deshalb von der Revision der Geldwäschereigesetzgebung abgekoppelt. Diese muss noch einmal grundsätzlich überarbeitet werden. Die Ausweitung des Insiderstraftatbestands wird aus der komplexeren Revision der Geldwäschereigesetzgebung herausgelöst. Finanzminister Hans-Rudolf Merz machte kein Hehl daraus, dass der Swissfirst-Skandal dabei eine beschleunigende Wirkung hatte. Im Unterschied zu den geplanten Massnahmen gegen Geldwäscherei ist die verschärfte Insiderstrafnorm nämlich unbestritten und wird seit Jahren auch von der Finanzbranche gefordert. Die Vorlage soll bis Ende Jahr vorliegen und hat einzig die Streichung von Art. 161 Ziffer 3 des Strafgesetzbuchs zum Inhalt. Die Federführung liegt weiterhin beim Finanzdepartement. Vollständiger Artikel unter NZZ.ch 30. September 2006, Neue Zürcher Zeitung |
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