| Börsendelikte und Marktmissbrauch: Bundesrat beauftragt EFD mit Revision des Börsengesetzes |
| 08.09.10 15:09 | ||||||
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Bern, 08.09.2010 - Der Bundesrat will griffigere Normen gegen Börsendelikte und Marktmissbrauch. Er hat an seiner heutigen Sitzung vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Frühjahr 2011 eine Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes auszuarbeiten. Im Januar 2010 hatte der Bundesrat seine Vorschläge für die Änderung des Börsengesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsvorlage schlägt griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Damit kann die Reputation des Schweizer Finanzplatzes weiter gestärkt werden. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen fiel in den Grundzügen positiv aus. Der Bundesrat hat das EFD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes bis im Frühjahr 2011 beauftragt. Inhaltlich wird der strafrechtliche Tatbestand des Insiderhandels neu geregelt. Zudem werden qualifizierte Tatbestände des Insiderhandels und der Kursmanipulation geschaffen. Der strafrechtliche Instanzenzug wird gestrafft, indem die Kompetenz zur Verfolgung und Beurteilung der Börsendelikte der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht übertragen wird. Das aufsichtsrechtliche Verbot von für den Kapitalmarkt schädlichen marktmanipulatorischen Verhaltensweisen soll neu auch für Nichtbeaufsichtigte wie Hedge Funds oder private Investoren gelten. Allfällige Verstösse soll die FINMA im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ahnden. Einige Fragen bedürfen noch einer vertieften Abklärung, so etwa wie weit die Marktaufsicht auf Nichtbeaufsichtigte ausgedehnt werden soll oder wie hoch die Bussen bei Verletzung der Meldepflicht sein sollen. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, diese Abklärungen bis Ende 2010 vorzunehmen und das weitere Vorgehen vorzuschlagen.
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