economiesuisse: Faire Spielregeln für den Wettbewerb
16.11.11 23:05


Der Bundesrat will das Kartellgesetz modernisieren. Mit der Berücksichtigung von Compliance-Programmen der Unternehmen und einer rechtsstaatlich besseren Trennung der Institutionen nimmt er wichtige Anliegen der Wirtschaft auf. Für economiesuisse ist ein wirksamer Wettbewerb mit einer effektiven Durchsetzung zentraler Faktor der Marktwirtschaft. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer erwünschten weiteren Angleichung an internationale Stan­dards.

Auslöser der am Mittwoch präsentier­ten Vorschläge war eine Evaluation des Kartellgesetzes, zu welcher der Bundesrat mit der Revision von 2004 verpflichtet wurde. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat mit sei­ner eigenen Kommission für Wettbewerbsfragen eine vertiefte Analyse vorgenommen. Diese ortet Handlungsbedarf bei der Rechts­staatlichkeit und bei der Rechtssicherheit. Heute untersucht die Wettbewerbskommission (WEKO) Verstösse und beurteilt sie gleich in erster In­stanz. Dies ist bei der strafrechtlichen Natur von Bussen in Millionenhöhe pro­blematisch. Mit einer Neugestaltung der Institutionen trägt der Bundesrat diesem Missstand Rechnung. Neu soll das Bundesverwaltungsgericht über die­se Fälle befinden und mit neuen Richtern verstärkt werden. Diese sollen die ökonomische Perspektive und praktische Erfahrungen aus der Un­ternehmenswelt einbringen. Diese Ergänzung ist nach Meinung von economie­suisse absolut zwingend.

 

 

Berücksichtigung von Compliance-Programmen schafft Rechtssi­cherheit


Ein scharfes Kartellrecht bedingt, dass sich Unternehmen frühzeitig über die Korrektheit ihres Vorgehens informieren können. Im Bereich der Rechtssi­cherheit muss die heutige Situation entscheidend verbessert werden, das Widerspruchsverfahren genügt nicht. Richtigerweise will der Bundesrat dieses verbessern. Zudem schlägt er die Berücksichtigung von Compliance-Pro­grammen vor. Unternehmen, die Vorkehrungen zur Vermeidung von Geset­zesverstössen getroffen haben, sollen in Wettbewerbsverfahren milder bestraft werden. Gemäss Bundesrat und WEKO sei dies zwar bereits heute möglich, doch eine gesetzliche Verankerung bringt die längst überfällige Sicherheit.

Die Einführung eines Verbots von fünf Arten von horizontalen und vertikalen Ab­sprachen erfolgt unter dem Eindruck der Frankenstärke. Bereits heute besteht die Möglichkeit, gegen volkswirtschaftlich schädliche Absprachen vorzugehen. Der Wechsel zu einem Teilkartellverbot ist somit nicht zwingend. Er kann jedoch zu Verfahrensvereinfachungen führen. Entscheidend ist für economie­suisse, dass die Beweislast nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen ein­seitig den Unternehmen aufgebürdet wird. Erst die konkrete Ausgestaltung der Vorlage in der Botschaft wird eine abschliessende Beurteilung ermöglichen. Es ist zu hoffen, dass dann auch die notwendige Analyse der ökonomischen Aus­wirkungen der vorgeschlagen Änderungen vorgenommen wird.

Quelle: economiesuisse

 
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