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economiesuisse: Faire Spielregeln für den Wettbewerb |
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16.11.11 23:05 |
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Der Bundesrat will das Kartellgesetz modernisieren. Mit der Berücksichtigung von Compliance-Programmen der Unternehmen und einer rechtsstaatlich besseren Trennung der Institutionen nimmt er wichtige Anliegen der Wirtschaft auf. Für economiesuisse ist ein wirksamer Wettbewerb mit einer effektiven Durchsetzung zentraler Faktor der Marktwirtschaft. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer erwünschten weiteren Angleichung an internationale Standards.
Auslöser der am Mittwoch präsentierten Vorschläge war eine Evaluation des Kartellgesetzes, zu welcher der Bundesrat mit der Revision von 2004 verpflichtet wurde. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat mit seiner eigenen Kommission für Wettbewerbsfragen eine vertiefte Analyse vorgenommen. Diese ortet Handlungsbedarf bei der Rechtsstaatlichkeit und bei der Rechtssicherheit. Heute untersucht die Wettbewerbskommission (WEKO) Verstösse und beurteilt sie gleich in erster Instanz. Dies ist bei der strafrechtlichen Natur von Bussen in Millionenhöhe problematisch. Mit einer Neugestaltung der Institutionen trägt der Bundesrat diesem Missstand Rechnung. Neu soll das Bundesverwaltungsgericht über diese Fälle befinden und mit neuen Richtern verstärkt werden. Diese sollen die ökonomische Perspektive und praktische Erfahrungen aus der Unternehmenswelt einbringen. Diese Ergänzung ist nach Meinung von economiesuisse absolut zwingend.
Berücksichtigung von Compliance-Programmen schafft Rechtssicherheit Ein scharfes Kartellrecht bedingt, dass sich Unternehmen frühzeitig über die Korrektheit ihres Vorgehens informieren können. Im Bereich der Rechtssicherheit muss die heutige Situation entscheidend verbessert werden, das Widerspruchsverfahren genügt nicht. Richtigerweise will der Bundesrat dieses verbessern. Zudem schlägt er die Berücksichtigung von Compliance-Programmen vor. Unternehmen, die Vorkehrungen zur Vermeidung von Gesetzesverstössen getroffen haben, sollen in Wettbewerbsverfahren milder bestraft werden. Gemäss Bundesrat und WEKO sei dies zwar bereits heute möglich, doch eine gesetzliche Verankerung bringt die längst überfällige Sicherheit.
Die Einführung eines Verbots von fünf Arten von horizontalen und vertikalen Absprachen erfolgt unter dem Eindruck der Frankenstärke. Bereits heute besteht die Möglichkeit, gegen volkswirtschaftlich schädliche Absprachen vorzugehen. Der Wechsel zu einem Teilkartellverbot ist somit nicht zwingend. Er kann jedoch zu Verfahrensvereinfachungen führen. Entscheidend ist für economiesuisse, dass die Beweislast nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen einseitig den Unternehmen aufgebürdet wird. Erst die konkrete Ausgestaltung der Vorlage in der Botschaft wird eine abschliessende Beurteilung ermöglichen. Es ist zu hoffen, dass dann auch die notwendige Analyse der ökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagen Änderungen vorgenommen wird.
Quelle: economiesuisse
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