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Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2009 - Resultate und Kommentare Die MWST im Jahr 2009: Abnahme der Steuererträge um 1,5 Prozent
Bern / Neuchâtel, 21.11.2011 (ESTV/BFS) – Die Netto-Steuerforderungen aus der Mehrwertsteuer betrugen im Jahr 2009 20,1 Milliarden Franken. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent. Die Entwicklung der Netto Steuerforderungen hängt massgeblich vom Verlauf des steuerbaren Umsatzes ab. Dieser ist 2009 um 4,9 Prozent auf 783,6 Milliarden Franken gesunken.
Umsatz der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2009 einen Gesamtumsatz von 2886,2 Milliarden Franken gemeldet. Der Gesamtumsatz verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (783,6 Milliarden Franken oder 27,2% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz (2102,6 Milliarden Franken oder 72,8%). Zum nicht steuerbaren Umsatz zählen insbesondere der Export von Gütern und Dienstleistungen sowie der von der Steuer ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit, Sozialfürsorge). Der nicht steuerbare Umsatz sank gegenüber 2008 um 22,3 Prozent, während die Abnahme des steuerbaren Umsatzes mit 4,9 Prozent weniger stark ausfiel. Der Gesamtumsatz schrumpfte um 18,2 Prozent.
Netto-Steuererträge im Zeichen der Finanz- und Wirtschaftskrise
Die MWST wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt die gesamte Netto-Steuerforderung aus der MWST. Bei Warenimporten ist die EZV für die Erhebung der Mehrwertsteuer zuständig. Die MWST-Statistik konzentriert sich hingegen auf die mit der ESTV abgerechnete Steuer. Die Nettosteuer-Forderung der ESTV berechnet sich aus der Differenz zwischen der Brutto-Steuer und der abziehbaren Vorsteuer.
Für die Steuerpflichtigen ergab sich 2009 – auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes – eine Brutto-Steuer von rund 59,3 Milliarden Franken. Bei einer anrechenbaren Vorsteuer von knapp 49,4 Milliarden Franken resultierte ein Saldo von 9,9 Milliarden Franken zu Gunsten der ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von knapp 10,2 Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf insgesamt 20,1 Milliarden Franken.
Die bei der EZV erhobenen Beträge sanken um 17,2 Prozent, während jene der ESTV um 22,2 Prozent zunahmen. Diese unterschiedlichen Wachstumsraten sind insbesondere gekennzeichnet durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, welche zu einem starken Rückgang der weltweiten Aussenhandelsaktivitäten führte: So sind gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (provisorische Zahlen) auch in der Schweiz die Warenimporte im Jahr 2009 um 14,9 Prozent zurück gegangen, während die Konsumausgaben trotz Rezession um 1,5 Prozent zunahmen.
Zahl der Steuerpflichtigen nimmt dennoch zu
Obwohl der steuerbare als auch der nicht steuerbare Umsatz in 2009 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückging, ist die Zahl der Steuerpflichtigen um 0,6 Prozent gestiegen. Im Jahr 2009 waren 331’838 Steuerpflichtige gemeldet. 71,8 Prozent entfielen auf den tertiären und 27,0 Prozent auf den sekundären Sektor, lediglich 1,3 Prozent waren im primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (36,6% der Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften (31,8%) und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (21,2%).
Steuerforderungen entfallen hauptsächlich auf den Tertiärsektor
Die Mehrwertsteuer wurde hauptsächlich vom Tertiärsektor geschuldet: Die Netto-Steuerforderungen der ESTV betrugen 2009 gegenüber dem Tertiärsektor 9532,3 Millionen Franken, gegenüber dem Sekundärsektor 344,4 Millionen Franken und gegenüber dem Primärsektor 51,7 Millionen Franken. Die geringe Steuerforderung gegenüber dem Sekundärsektor erklärt sich aus der starken Exportorientierung dieses Sektors und dem mit der Steuerbefreiung der Exporte verbundenen Vorsteuerabzug.
Wer ist mehrwertsteuerpflichtig und wird in der Mehrwertsteuerstatistik erfasst?
Mehrwertsteuerpflichtig war 2009, wer eine gewerbliche oder berufliche selbständige Erwerbstätigkeit ausübte, sofern seine steuerbaren Lieferungen und Leistungen im Inland im Berichtsjahr 75'000 Franken überstiegen1 und im Mehrwertsteuergesetz nicht ausdrücklich von der Steuerpflicht befreit war. Betrug die nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr als 4'000 Franken im Jahr, waren die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erst mit einem Jahresumsatz von 250'000 Franken erfüllt (seit dem 01.01.2010 existiert diese Grenze nicht mehr). Die steuerpflichtigen Unternehmen müssen ihre Umsätze deklarieren, auf den steuerbaren Teil ihres Umsatzes anhand der geltenden Steuersätze die Brutto-Steuer berechnen, davon die Vorsteuer in Abzug bringen und die verbleibende Netto-Steuer an die ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, haben die Unternehmen die Möglichkeit, von einer vereinfachten Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese Variante entschieden.
Weiterführende Informationen
Die vorliegenden Zahlen basieren auf der Publikation der ESTV: „Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2009“. Weitere Daten sowie Hintergrundinformationen und Begriffserläuterungen zur Mehrwertsteuer können dieser Veröffentlichung entnommen werden (vgl. unten: Neuerscheinung). Detaillierte Ergebnisse nach Branchen sind auch auf der Homepage der ESTV verfügbar:
www.estv.admin.ch -> Dokumentation -> Zahlen und Fakten -> Statistiken -> Mehrwertsteuer
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