Übernahme-Kommission zu Bank Sarasin
28.11.11 18:43

28. November 2011:
Mit Medienmitteilung vom 25. November 2011 haben Rabobank, Safra Gruppe und Bank Sarasin & Cie AG mitgeteilt, dass sich die Safra Gruppe verpflichtet hat, 68 % der Stimmrechte an Bank Sarasin & Cie AG von Rabobank zu erwerben. Der Vollzug der Transaktion steht gemäss Pressemitteilung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Behörden in der Schweiz und im Ausland. In der Pressemitteilung wird zudem ausgeführt, dass „entsprechend dem Schweizer Recht […] mit dem Vollzug der Transaktion die Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Angebots an die Minderheitsaktionäre ausgelöst [wird]“.

Die Übernahmekommission hat zahlreiche Fragen in diesem Zusammenhang erhalten und möchte an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen:

1) Nicht mit dem Abschluss der Vereinbarung, sondern erst mit dem Vollzug der Transaktion wird Safra Gruppe mehr als 33 1/3% der Stimmrechte an Bank Sarasin & Cie AG erwerben und dadurch die Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots treffen. Dieses ist spätestens zwei Monate nach Vollzug der Transaktion zu publizieren.

2) Der Mindestpreis wird im Zeitpunkt der Publikation des Pflichtangebots (resp. einer allfälligen Voranmeldung) berechnet. Er muss mindestens dem volumengewichteten Durchschnittskurs der börslichen Abschlüsse der letzten 60 Börsentage (VWAP) vor Veröffentlichung des Angebots bzw. der Voranmeldung entsprechen und darf höchstens 25% unter dem höchsten Preis liegen, den der Anbieter in den zwölf letzten Monaten für Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft bezahlt hat.
 
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