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SNB: Gerüchte gegen den Präsidenten des Direktoriums erweisen sich als haltlos |
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23.12.11 18:27 |
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Mitteilung des Bankrats der Schweizerischen Nationalbank
Gerüchte gegen den Präsidenten des Direktoriums erweisen sich als haltlos. Bankrat schliesst Untersuchung ab.
Der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand, ist am 15. Dezember 2011 über Gerüchte aus unbekannter Quelle informiert worden, nach denen er im Zusammenhang mit der Einführung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro am 6. September 2011 in unzulässiger Weise persönliche Vermögensvorteile erlangt haben soll.
Philipp Hildebrand hat unverzüglich den Bankrat informiert und seine finanziellen Verhältnisse offengelegt. Die vertiefte Prüfung wurde durch die Revisionsstelle der Nationalbank PricewaterhouseCoopers (PwC) und den Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und seinen Stellvertreter persönlich durchgeführt.
Die Prüfer hatten uneingeschränkten und vollständigen Einblick in sämtliche Banktransaktionen von Philipp Hildebrand und seiner Familie im Jahr 2011. Ferner hatte PwC auch Einblick in die Verträge über den Verkauf eines Hauses und den Ersatzkauf einer Wohnung durch die Familie Hildebrand im Jahr 2011.
Die Prüfungen, die am 21. Dezember 2011 abgeschlossen und vom Bankrat in einer Sitzung vom 22. Dezember 2011 beurteilt wurden, haben bestätigt, dass keine unzulässigen Transaktionen vorgenommen wurden und kein Missbrauch von privilegierten Informationen erfolgt ist.
Im Rahmen dieser Prüfungen wurden alle Transaktionen untersucht. Im Hinblick auf das interne Reglement über Eigengeschäfte der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums vom 16. April 2010 erwiesen sich zwei Transaktionen im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestkurses als besonders prüfenswert. Die Frau von Philipp Hildebrand hatte am 15. August 2011 eine Fremdwährungstransaktion getätigt (Kauf von US-Dollar gegen Schweizer Franken). Es wurde auch ein kleiner US-Dollar-Betrag für das Konto der Tochter gekauft. Philipp Hildebrand hat diese Geschäfte nach Erhalt der Bankbestätigung am nächsten Tag unverzüglich dem Compliance-Verantwortlichen der Nationalbank gemeldet.
Dieser kam zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestand. Nach dem übereinstimmenden Urteil der Prüfer und den Feststellungen des Bankrats entsprechen auch diese Transaktionen vollumfänglich den reglementarischen Anforderungen. Der Bankrat hat in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2011 die Angelegenheit abgeschlossen. Der Bankrat und Philipp Hildebrand behalten sich rechtliche Schritte gegen Dritte vor.
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