|
Erbschaftssteuer: Interroll Grossaktionäre übertragen durch Erbvorbezug Aktien an Kinder |
|
24.12.11 13:47 |
|
Bei der Interroll Holding AG haben am 8. Dezember 2011 die Grossaktionäre Specht, die Aktien im Wert von aktuell CHF 30,8 Millionen besitzen, durch Erbvorbezug Aktien von Specht Ingo an Specht Daniela und Specht Stefano übertragen. Dies ist knapp 3 Wochen vor Beginn der Rückwirkungsklausel.
Hintergrund (Erbschaftssteuer-Initiative):
Schenkungen, die ab dem 1. Januar 2012 bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung getätigt werden, sollen rückwirkend dem Nachlass zugerechnet werden. Die Konsequenz dieser rechtsstaatlich heiklen Rückwirkungsklausel besteht darin, dass bei einem Nachlass alle ab dem Jahre 2012 durch den Erblasser ausgerichteten Schenkungen an den Nachlass angerechnet und gemeinsam mit diesem besteuert würden. Sollte die Initiative angenommen werden, würde z.B. eine im Jahre 2012 an direkte Nachkommen ausgerichtete, nach kantonalem Recht in den meisten Kantonen bis anhin steuerbefreite Schenkung dem Nachlass zugerechnet und damit nachträglich eventuell doch noch besteuert.
Quelle Hintergrund: amstutzgreuter.ch Rechtsanwälte /MS
|