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Datacolor: Beat Frey transferiert Aktien auf Töchter - vor Beginn der Erbschaftssteuer-Rckwksklausel |
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04.01.12 11:37 |
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Datacolor: Beat Frey transferiert Aktien auf Töchter - vor Beginn der Erbschaftssteuer-Rückwirkungsklausel
Herr Beat Frey, welcher 7,72% der Namenaktien der Datacolor besitzt, hat kurz vor Beginn der Erbschaftssteuer-Rückwirkungsklausel einen Grossteil seiner Aktien, die in der Cortisol AG parkiert sind, an seine Töchter übertragen.
Neu sind seit dem 22. Dezember 2011 Brigitte, Alexandra und Vanessa Frey indirekte Halter an der Cortisol AG.
Der Marktwert der Datacolor-Aktien im Besitz der Cortisol AG: CHF 5,1 Millionen.
Hintergrund (Erbschaftssteuer-Initiative):
Schenkungen, die ab dem 1. Januar 2012 bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung getätigt werden, sollen rückwirkend dem Nachlass zugerechnet werden. Die Konsequenz dieser rechtsstaatlich heiklen Rückwirkungsklausel besteht darin, dass bei einem Nachlass alle ab dem Jahre 2012 durch den Erblasser ausgerichteten Schenkungen an den Nachlass angerechnet und gemeinsam mit diesem besteuert würden. Sollte die Initiative angenommen werden, würde z.B. eine im Jahre 2012 an direkte Nachkommen ausgerichtete, nach kantonalem Recht in den meisten Kantonen bis anhin steuerbefreite Schenkung dem Nachlass zugerechnet und damit nachträglich eventuell doch noch besteuert.
Quelle Hintergrund: amstutzgreuter.ch Rechtsanwälte
Mehr zum Thema: Liste der Schenkungen, Übertragungen vor Beginn Erbschaftssteuer-Rückwirkungsklausel
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