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Rede von Herrn Philipp Hildebrand: Medienkonferenz des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand vom 5. Januar 2012
Finanztransaktionen der Familie Hildebrand und Ereignisse der letzten Tage
Meine sehr verehrten Damen und Herren
Ich danke Ihnen, dass Sie unserer kurzfristigen Einladung Folge geleistet haben. Die Ereignisse der letzten Tage haben Fragen aufgeworfen, welche eine klare Stellungnahme meinerseits zwingend erforderlich machen. Viele unter Ihnen werden sich fragen, warum ich persönlich erst heute vor die Öffentlichkeit trete. Der Grund ist einfach. Auch ich verfüge über wesentliche Informationen erst seit wenigen Tagen. Erst seit zwei Tagen ist eindeutig klar, wie die Vorwürfe gegen mich überhaupt in Umlauf gekommen sind. Ich will Ihnen auch nicht verhehlen, dass die Angriffe auf meine Person einen Punkt erreicht haben, wo ich mich mit aller Kraft zur Wehr setzen muss.
Ich möchte Ihnen nachfolgend kurz einen Abriss der Chronologie der Ereignisse geben, seit ich von den Vorwürfen am 15. Dezember 2011 erfahren habe. In einem zweiten Teil werde ich auf die einzelnen, in den Medien diskutierten Transaktionen eingehen. Und zuletzt werde ich meine ganz persönlichen Schlussfolgerungen ziehen. Dazu ein Satz vorweg: Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt nicht nur reglementskonform, sondern auch korrekt verhalten und meine Handlungen vor den zuständigen Gremien vollständig offen gelegt. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich bin mir keiner rechtlichen Verfehlungen bewusst. Ich verstehe aber, dass die Öffentlichkeit auch die moralische Frage stellt.
Zunächst eine Bemerkung zur rechtlichen Situation: Strafrechtlich relevante Handlungen liegen vor im Bereiche der Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), der allfälligen Verleitung und Beihilfe dazu, sowie deren Ausnutzung, aber in keiner Weise im Bereiche von Insiderdelikten (Art. 161 StGB).
Das Reglement der SNB über Eigengeschäfte entspricht dem europäischen Standard. Diese turbulenten Zeiten und die ausserordentlichen geldpolitischen Umstände verlangen aber ein höheres Mass an Transparenz.
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Lassen Sie mich nochmals kurz die Geschehnisse ab dem 15. Dezember bis zum 23. Dezember 2011 erläutern:
Am 15. Dezember wurde ich von der Bundespräsidentin und der Finanzministerin mit der Frage konfrontiert, ob ich im Zusammenhang mit der Einführung eines Mindestkurses am 6. September 2011 gegenüber dem Euro in unzulässiger Weise persönliche Vermögensvorteile erlangt habe.
Ich habe unverzüglich eine Untersuchung meiner finanziellen Verhältnisse erbeten und von mir aus angeboten, all meine Bankverbindungen offenzulegen. Mit meinem Einverständnis hat die Bundespräsidentin eine Prüfung durch den Direktor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) und seinen Stellvertreter angeordnet.
Danach habe ich den Bankrat informiert und ebenfalls um eine Untersuchung meiner finanziellen Verhältnisse ersucht. Das Präsidium des Bankrats hat am 16. Dezember 2011 gestützt auf das Reglement über Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums eine erweiterte Prüfung durch die externe Revision der SNB, PricewaterhouseCoopers AG (PwC), angeordnet.
Die Prüfenden hatten uneingeschränkten und vollständigen Einblick in sämtliche Banktransaktionen von mir und meiner Familie im Jahr 2011. Ferner hatte PwC auch Einblick in die Verträge über den Verkauf eines Hauses und den Ersatzkauf einer Wohnung im Jahr 2011.
Diese Prüfungen, die am 21. Dezember 2011 abgeschlossen und vom Bankrat in einer Sitzung vom 22. Dezember 2011 beurteilt wurden, haben einstimmig folgendes bestätigt: Weder ich, noch meine Familie, haben unzulässige Transaktionen vorgenommen. Es erfolgte kein Missbrauch von privilegierten Informationen. Nachdem auch der Bundesrat am 23. Dezember von den Prüfungsergebnissen Kenntnis genommen hatte, hat der Bankrat noch am selben Abend die Öffentlichkeit informiert.
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Ich möchte jetzt detailliert die Transaktionen erklären, die in den Prüfberichten speziell erwähnt wurden. Damit verknüpft ist die Frage, weshalb der Präsident des Direktoriums der schweizerischen Notenbank ausländische Währungen hält. Wir haben aus familiären Gründen – meine Frau ist schweizerisch-amerikanische Doppelbürgerin - einen Teil unserer Mittel in US-Dollar angelegt. Es geht hier nicht um kurzfristige Währungsspekulationen. Es geht um eine langfristige Aufteilung unseres Vermögens auf verschiedene Währungen. Dieses Jahr war für uns insofern ein spezielles Jahr, als wir unser Ferienhaus im Berner Oberland verkauft haben. Aus diesem Verkauf ergab sich am 18. Februar 2011 ein Zufluss an flüssigen Mitteln im Betrag von rund CHF 3.3 Mio. Wie Sie dem gestern veröffentlichten PwC-Bericht entnehmen können, habe ich einen Teil dieses Verkaufserlöses, nämlich CHF 1.1 Mio., am 10. März 2011 zu einem USD/CHF-Kurs von 0.9375 in US-Dollar angelegt. Am 6. Oktober 2011 haben wir im Kanton Graubünden eine Ferienwohnung gekauft. Einen Teil des Kaufpreises, nämlich 475‘000 Franken, habe ich am 4. Oktober aus dem Verkauf von US-Dollar zu einem Kurs von 0.9202 beglichen. Sie werden bemerken, dass rein bezogen auf den Wechselkurs diese Transaktion kein Gewinngeschäft war. Aber es ging uns darum, die Aufteilung unseres Vermögens in Schweizer Franken und in US-Dollar in etwa zu wahren. Beide Transaktionen liegen mehr als sechs Monate auseinander und sind vollkommen reglementskonform.
Im April, Mai und dann auch wieder im Oktober kauften wir Euro im Gegenwert von gesamthaft rund CHF 114‘000 für den Kauf von Bildern und eines Bootes, die gemäss Reglement als Erwerb von Nichtfinanzvermögen ohne Einschränkung getätigt werden können.
Im kritischen Zeitraum vor dem Entscheid zum Euro-Franken-Mindestkurs gab es die zwei Devisentransaktionen vom 15. August 2011, bei welchen für insgesamt 400‘000 Franken ein Betrag von rund 504‘477 US-Dollar gekauft wurde. Es erscheinen auf dem Bankauszug zwei Geschäfte zum gleichen Kurs (484'477.24 US-Dollar gegen 384'142 Franken sowie 20'000 US-Dollar gegen 15'858 Franken, insgesamt 400'000 Franken), weil ich ein Unterkonto für unsere Tochter eingerichtet habe; dieses wurde aufgrund meiner Instruktionen mit 20‘000 US-Dollar alimentiert. Dies entsprach rund einem Drittel des damaligen Wertes des Unterkontos. Die grosse Transaktion hat meine Frau, die für meine Konten stets eine Vollmacht hatte, am 15. August 2011 ohne mein Wissen um 13:20 Uhr mit Email an unseren Kundenberater bei der Bank Sarasin in Auftrag gegeben. Wie Sie aus dem PwC Bericht ersehen können, wollte sie den US-Dollar-Anteil an unserem Finanzvermögen (liquide Mittel) auf etwa 50% erhöhen. Der Kundenberater hat den Auftrag gleichentags um 15:10 Uhr bestätigt und mir bei dieser Gelegenheit eine Kopie geschickt. Ich habe die Bestätigungen am nächsten Morgen gelesen und um 7:36 Uhr dem Berater mitgeteilt, dass er in Zukunft ohne meine vorherige Anweisung oder Bestätigung keine Währungsgeschäfte mehr ausführen dürfe. Zugleich habe ich das Geschäft dem Compliance-Verantwortlichen der Nationalbank gegenüber offengelegt. Wenn ich mir rückblickend einen Vorwurf mache, dann den, dass ich meine über geldpolitische Entscheide nicht orientierte Frau damals gewähren liess und nicht entschlossen genug gehandelt und die Rückabwicklung aller Devisentransaktionen vom 15. August 2011 angeordnet habe. Dem Gewinnvorwurf bin ich bereits vor Weihnachten durch eine Überweisung von 75‘000 Franken an die schweizerische Berghilfe entgegengetreten.
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Ich bin mir bewusst, dass die Geldpolitik der Nationalbank und ihre Tätigkeit im Bereich der Finanzstabilität in den letzten Jahren zu intensiven und kontroversen Diskussionen geführt haben. Ich bedaure jedoch, dass Kreise, die sich seit Jahren als vehemente Verfechter des schweizerischen Bankgeheimnisses ausgeben, gravierende Verletzungen dieses Bankgeheimnisses in Kauf nehmen, um politische Ziele zu verfolgen. Sie schaden damit den Interessen der Schweiz.
Ich kann nachvollziehen, dass einzelne der nun diskutierten Transaktionen und die Art und Weise wie sie in den Medien und der Öffentlichkeit dargestellt und interpretiert wurden, meine Integrität in Zweifel ziehen können. Die wichtigste Lehre, die ich aus dem Vorgefallenen ziehe, ist: Die weitere Verbesserung der Transparenz in allen Belangen, die
Finanztransaktionen von Mitgliedern des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank betreffen, ist unerlässlich.
Ich werde mich deshalb zusammen mit meinen Direktoriumskollegen im Bankrat der Nationalbank dafür einsetzen, dass inskünftig die Transparenz darüber, dass die Reglemente der Bank eingehalten werden, zu jeder Zeit vollumfänglich gewährleitet ist. Ich denke dabei beispielsweise an die folgenden Massnahmen:
• Mitglieder des Direktoriums sollen verpflichtet werden, Finanztransaktionen in einem Betrag von mehr als 20'000 Franken vorgängig von der externen wie der internen Revision auf ihre Zulässigkeit hin abklären zu lassen. • Alle derartigen Transaktionen sollen zum Zeitpunkt der Generalversammlung der Nationalbank über die externe Revision publik gemacht werden. • Die externe Revisionsstelle der Nationalbank soll jederzeit uneingeschränkten Zugang zu allen Kontounterlagen der Mitglieder des Direktoriums erhält. Das Umfeld, in dem sich die Nationalbank seit einigen Jahren bewegt, ist äusserst anspruchsvoll und herausfordernd. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Institution leisten, dessen darf ich sie versichern, einen ausserordentlichen Einsatz. Mir liegt zutiefst daran, dass sich unsere Institution voll und ganz der Erfüllung ihres Auftrags widmen kann. Mit meiner heutigen Stellungnahme will ich dazu beitragen, dass dies wieder uneingeschränkt möglich ist.
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