|
WEKO büsst Baufirmen aus dem Kanton Aargau Bern, 12.01.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat 17 im Kanton Aargau tätigen Baufirmen Geldbussen auferlegt. Sie haben zwischen 2006 und 2009 unzulässige Submissionsabsprachen über Preise und die Aufteilung von Märkten vorgenommen. Die Summe der Geldbussen beläuft sich auf rund CHF 4 Mio. In ihrem Entscheid vom 16. Dezember 2011 berücksichtigte die WEKO, dass sieben der beteiligten Baufirmen während der Untersuchung mit der Wettbewerbsbehörde kooperierten.
Die im Juni 2009 durch Hausdurchsuchungen eröffnete Untersuchung hat gezeigt, dass sich die beteiligten Baufirmen bei rund 100 Submissionen zwischen 2006 und 2009 abgesprochen haben. Sie haben bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen die Beträge der Eingaben koordiniert und so Bauprojekte und Kunden untereinander aufgeteilt.
Die Sanktionen für die einzelnen Unternehmen wurden aufgrund ihres Umsatzes auf den relevanten Märkten und der Schwere der Wettbewerbsbeschränkung berechnet. Insgesamt sieben der beteiligten Firmen haben von der Kronzeugenregelung (Bonus) profitiert, davon eine von einer vollständigen Sanktionsreduktion. Die ausgesprochenen Sanktionen belaufen sich auf:
Birchmeier AG, Döttingen AG CHF 0.-
Cellere AG, Aarau AG CHF 151'227.-
Erne AG, Laufenburg AG CHF 483'088.-
Ernst Frey AG, Kaiseraugst AG CHF 152'734.-
Gebrüder Meier AG, Birrhard AG CHF 51’156.-
Granella AG, Würenlingen AG CHF 643'826.-
G. Schmid AG, Wittnau AG CHF 11'642.-
H. Graf AG, Zufikon AG CHF 20'866.-
Implenia Bau AG, Buchs AG CHF 591'138.-
Käppeli AG, Wohlen AG CHF 5‘000.-
Knecht AG, Brugg AG CHF 109'686.-
Meier Söhne AG, Schwaderloch AG CHF 154‘696.-
Neue Bau AG, Baden AG CHF 26'345.-
Sustra AG, Schöftland AG CHF 5‘000.-
Treier AG, Schinznach-Dorf AG CHF 3‘748.-
Umbricht AG, Turgi AG CHF 1'437'623.-
Walo Bertschinger AG, Zürich CHF 50‘000.-
Ziegler AG, Liestal BL CHF 32'784.-
Die Untersuchung gegen die Hüppi AG, Wallisellen ZH wurde ohne Folge eingestellt.
Die Bekämpfung solcher Submissionsabsprachen bildet einen Schwerpunkt in der Arbeit der WEKO. Durch die Signalwirkung dieses bedeutenden Entscheides sollen ähnliche besonders schädliche Verstösse gegen das Kartellgesetz zukünftig unterbunden werden. Parallel zu ihrer Intervention in konkreten Fällen führt die WEKO ihre Zusammenarbeit mit den Kantonen fort, um diese weiter für die kartellrechtliche Problematik zu sensibilisieren.
Das im Kartellgesetz verankerte Bonusprogramm wurde vom Gesetzgeber im Jahre 2003 eingeführt. Dieses erlaubt es, die Unternehmen, welche bei der Aufdeckung und der Abschaffung einer Wettbewerbsbeschränkung kooperieren, ganz oder teilweise von einer Sanktion zu befreien. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, erhält das erste meldende und kooperierende Unternehmen eine Sanktionsreduktion von 100 %, alle weiteren eine solche von bis zu 50 %.
Die zeitgleich eröffnete Untersuchung, die den Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich betrifft, wird weitergeführt. Es sind weitere Ermittlungen notwendig.
|