Implenia: Verfügung WEKO zu Abreden im Strassenbau im Kanton Aargau
12.01.12 09:36

 

Verfügung Wettbewerbskommission (WEKO) zu Abreden im Strassenbau im Kanton Aargau – Implenia akzeptiert Entscheid und verurteilt Absprachen jeglicher Art

Dietlikon, 12. Januar 2012 –
Implenia nimmt die heute veröffentlichte Verfügung der Wettbewerbskommission (WEKO) zu Wettbewerbsabreden im Strassenbau im Kanton Aargau zur Kenntnis. Wie bereits kommuniziert (Medienmitteilung vom 9. Juni 2011) verurteilen Verwaltungsrat und Konzernleitung wettbewerbsbeschränkendes Verhalten jeglicher Art und haben bereits umfassende interne Massnahmen getroffen. Implenia hat sofort nach Bekanntwerden der Fälle (Juni 2009) mit der WEKO kooperiert und betrachtet die Angelegenheit mit dem vorliegenden Entscheid als abgeschlossen. Mit der auf allen Stufen eingeführten und gelebten Compliance-Philosophie sollen vergleichbare Fälle künftig ausgeschlossen werden.

 
< Prev   Next >