Beginn des Strafverfahrens im Aktien-Manipulations-Skandal
12.01.12 17:18
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) begrüßt den Beginn des Strafverfahrens im so genannten Aktienmanipulationsskandal
Heute hat vor dem Landgericht München I der Prozess im so genannten Aktienmanipulationsskandal, der fälschlicher Weise oft als SdK-Affäre bezeichnet wird, begonnen.
Obwohl die SdK als Verein in dem heute begonnenen Gerichtsverfahren nicht angeklagt ist und dem Verein auch nicht vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit den unter Verdacht stehenden Fällen der Marktmanipulation fehlerhafte, irreführende oder gar manipulierenden Informationen verbreitet zu haben, berichten zahlreichen Medien über die SdK teilweise unzutreffend.

Die SdK beobachtet den Prozess und wird je nach Ausgang des Prozesses auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie hat daher auch einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, um das Verfahren besser beurteilen zu können.


Aus dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts München I ergibt sich, dass weder der ehemalige SdK-Vorstand Markus Straub  noch der ehemalige Hauptversammlungssprecher Christoph Öfele, die beide ehrenamtlich für die SdK tätig waren, verdächtigt werden, Aktienkurse gepusht und damit Anlegern geschadet zu haben. Dieses wird nur noch einem Ex-Vertreter der SdK, Tobias Bosler, vorgeworfen, der in den Jahren 2000 bis 2002 für die SdK tätig gewesen ist, also lange vor den aktuellen Vorwürfen die SdK verlassen hat. Auf das Verhalten, das er danach an den Tag legte, hatte die SdK verständlicherweise keinen Einfluss. Sie hat vor dem Pushen von Aktien immer gewarnt und derartige Vorgänge verurteilt und tut dies weiterhin. Sollten hier Straftaten vorliegen, so begrüßt die SdK ausdrücklich deren Ahndung.
 
Straub wird laut dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts München I "nur" noch vorgeworfen, dass er Finanzinstrumente innegehabt haben soll, die von fallenden Kursen der Thielert AG profitiert haben, während die SdK vor der Thielert AG gewarnt hat; auf diesen Interessenkonflikt hätte er hinweisen sollen. Hierzu ist festzuhalten, dass die SdK zu Recht vor der Thielert AG gewarnt hat. Die Gesellschaft ist mittlerweile insolvent und es wurde in verschiedenen Verfahren festgestellt, dass die Bilanzen 2003 - 2005 der Thielert AG tatsächlich falsch waren und nichtig sind. Zudem wurde Anklage gegen Frank Thielert, dem ehemaligen Vorstand der Thielert AG, erhoben. Die SdK hat damit keineswegs Anleger geschädigt, sondern Anleger, die auf sie gehört haben, haben Verluste vermieden. Gleichwohl verurteilt die SdK das Vorgehen von Herrn Straub in Sachen "Thielert", weil hier mehr Transparenz erforderlich gewesen wäre. Ob dieses Verhalten strafbar ist, wird das Landgericht München I zu entscheiden haben.
 
Daneben wird Herrn Straub und Herrn Öfele vorgeworfen, im Falle der NascaCell AG Insiderinformationen innegehabt und diese für eigene Geschäfte genutzt zu haben. Die SdK kann dies an Hand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen nicht beurteilen. Sie erhofft sich durch das Verfahren eine Aufklärung. Die SdK stellt jedoch ausdrücklich fest, dass es niemals eine positive Äußerung der SdK zur Aktie der NascaCell AG gegeben hat.
 
 
 
München, den 12.1.2012
 
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
 
 
 
Quelle: www.sdk.org
 
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